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Aktuelles

16. Mai 2012 Die Podiumsdiskussion vom Montag war ein voller Erfolg. Zur Sprache kamen alle rechtsstaatlichen und menschlichen Probleme, vor die das Nichtgedeihlichkeitsverfahren die Betroffenen stellt. Etwa 80 Leute war da. Lesen Sie hier mehr. Aktuelle Pressemeldungen zu der Veranstaltung finden Sie demnächst hier oder auf unserer Facebook-Gruppe.


  

Unterstützen Sie uns mit Ihrer Unterschrift: Flyer und Unterschriftenliste hier->

Bitte die Unterschriftenlisten baldmöglichst an Christian Müller, Lanzstr. 25, 80689 München zurücksenden. Die Listen werden bei einer der nächsten Landessynodensitzungen überreicht und auch danach noch weiter gesammelt.

 

Hände weg von unserer Pfarrerin und Dekanin!

 

Das Nichtgedeihlichkeitsverfahren stellt Andrea Borger einseitig an den Pranger. Sie wird in der Öffentlichkeit - angeblich ohne Vorverurteilung - vorgeführt, darf sich aber nicht offiziell verteidigen. Die Ankläger, sprich die Kirchenleitung, schweigen, weil sie die Pflicht dazu haben und bleiben ungenannt.

Schon jetzt ist Andrea Borger vorläufig suspendiert, ohne dass eine Schuld festgestellt worden wäre. Das kommt einer Vorverurteilung gleich!

 

In Kürze will die Kirche Erhebungen unter allen Betroffenen durchführen. Festgestellt werden soll, wie weit die Zusammenarbeit zwischen Andrea Borger und dem Pfarrkapitel zerrüttet ist. Problematisch dabei ist: Es müssen nicht zwingend alle Beteiligten gehört noch die jeweiligen Gesprächspartner offengelegt werden. Es ist außerdem unklar, ob diese Gespräche direkt oder indirekt protokolliert werden. Die Dekanin kann, muss aber nicht Einsicht in die Erhebungsprotokolle bekommen. Wir fürchten, dass so am Ende genau das herauskommt, was die Kirchenleitung jetzt schon offiziell verlautbaren lässt. Die "erhebliche Kritik" an Andrea Borgers Amtsführung im Prodekanat München-Süd verfestigt sich. Eine Handhabe dagegen gibt es nicht. 

 

 

 

Weltliche Gerichte sind nicht zuständig. Die Kirche gibt sich ihr eigenes Recht (vgl. Art. 140 GG) und niemand kontrolliert das. Weder das Arbeitsgericht, noch das  Verwaltungsgericht, das Landgericht bzw. Oberlandesgericht, auch nicht der Bundesgerichtshof, das Verfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sind zuständig.

 

Nach den Erhebungen spricht die Kirchenleitung das Urteil. (Fürsorgepflichtiger!)  Dienstvorgesetzer, Kläger, Richter und Vollstrecker des Urteils sind demnach ein- und dasselbe Organ.

Auf die Gemeinde wird keinerlei Rücksicht genommen. Andrea Borgers Stelle als Dekanin ist an ihren Posten als Pfarrerin der Sendlinger Himmelfahrtsgemeinde gekoppelt. Die überaus positiven Erfahrungen, die Kirchenvorstand und  Gemeindemitglieder und viele Menschen aus dem Umfeld der Sendlinger Himmelfahrtskirche mit Andrea Borger gemacht haben, sind nicht gefragt.

 

Wenn die Himmelfahrtskirche eine Chance haben will, ihre erste Pfarrerin zu behalten, dann müssen die Gemeindeglieder ihren Willen sehr deutlich zum Ausdruck bringen, und zwar jetzt, BEVOR das Ergebnis des Verfahrens vorliegt.

Wir bitten deshalb um Ihre Unterstützung. Sagen Sie Ihre Meinung, debattieren Sie im Forum und auf Facebook. Laut und vernehmbar! Beteiligen Sie sich an unseren Unterschriftenaktionen. Kommen Sie zu unseren Veranstaltungen, sprechen Sie über den Fall und tun kund, welches Unrecht Andrea Borger geschieht. Sie braucht unsere Solidarität!

Die Himmelfahrts-Gemeinde darf keinesfalls auf diese Weise beschädigt werden, dass man ihre angesehene Pfarrerin und Dekanin mit einem dubiosen Verfahren aus dem Amt treibt! Helfen Sie mit, das zu verhindern! 

 

Besuchen Sie uns auch auf unserer Facebook-Gruppenseite.

 

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